Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Hundetagesstätte (Huta) und Hundeschule „Hundeland Rostock“
– nachfolgend Hundeland Rostock genannt -

Inhaberin Hundeland Rostock : Dagmar Copius, Lindenstr. 32, 18211 Admannshagen;
Steuernummer: 079/211/07557

Admannshagen Stand 15.11.2014

1. Geltungsbereich

Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Hundeland Rostock und den Personen, die die Dienstleistungen von Hundeland Rostock nutzen. Dazu gehören sämtliche Angebote des Hundelandes Rostock, wie z.B. Betreuung, Trainingsstunden, Beratungen, Seminare, Kurse.
Die AGB sind Vertragsgegenstand  der „Vereinbarung über die Betreuung eines Hundes in der Hundetagesstätte“ sowie der „Vereinbarung über die Schulung von Mensch-Hund-Teams“ und werden mit deren Unterzeichnung anerkannt.

2.Teilnahmebedingungen

2.1. Es werden nur Hunde zur Betreuung und zum Training  angenommen, die geimpft, ausreichend haftpflichtversichert und behördlich angemeldet sind. Der Kunde bestätigt dieses mit Unterschrift der jeweiligen Vereinbarung. Eine Kontrolle der Unterlagen muss nicht zwingend erfolgen, auf Verlangen sind Impfausweis, Versicherungspolice und Anmeldebescheinigung jedoch vorzuzeigen.
2.2. Der Kunde versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat.
Chronische Erkrankungen und Allergien sowie Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Angst oder Aggressivität sind vor Teilnahme an Betreuung oder Training mitzuteilen.
Kommt es während der Betreuung zu Verletzungen oder Erkrankungen, wird der Hund  nach unserem Ermessen einem Tierarzt vorgestellt. 
Eine regelmäßige Prophylaxe gegen Flöhe wird empfohlen. Teilen Sie uns bitte jeden Flohbefall mit, damit wir auch hier Gegenmaßnahmen ergreifen können.
Um die Gefahr einer Magendrehung gering zu halten, sollte der Hund vor der Abgabe zur Betreuung bzw. vor einer Trainingsstunde keine große Mahlzeit bekommen haben.
2.3. Hündinnen können während der Läufigkeit nicht in der Huta betreut werden. Sollte die Hündin während der Betreuung läufig werden, wird für die auftretenden Folgen keine Haftung übernommen.
Da die Hündinnen während dieser Zeit oft Verhaltensänderungen zeigen, informieren Sie uns bitte auch vor dem Hundetraining über eine bestehende oder anstehende Läufigkeit.
2.4. Der Hundehalter ist informiert, dass es sich bei der Betreuung der Hunde in der Huta  um eine reine Gruppenhaltung handelt.
Hundeland Rostock behält sich vor Hunde von der Betreuung in der Huta auszuschließen, wenn diese wiederholt Aggressionen gegen Artgenossen gezeigt haben.
2.5. Die Hunde sind auf dem Parkplatz vom Hundeland Rostock und bei der Übergabe zur Betreuung an der Leine zu führen. 
Da einige Hunde Unsicherheiten  an der Leine zeigen, vermeiden Sie möglichst den direkten Kontakt der Hunde untereinander.
2.6..Das Betreten des eingezäunten Geländes vom Hundeland Rostock ist nur nach Aufforderung gestattet.

3. Haftung

3.1. Hundeland Rostock haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
Hundeland Rostock übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte und deren Hunde verursacht wurden. Der Kunde sowie Begleitpersonen haben selbst für ihren Versicherungsschutz und den ihres Hundes zu sorgen.
3.2. Die Teilnahme ansämtlichen Angeboten vom Hundeland Rostock, innerhalb und außerhalb des „Hundeland- Geländes“,erfolgt auf eigenes Risiko.
Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt. Möchte der Kunde bestimmte Übungen nicht durchführen, ist dieses dem Trainer klar mitzuteilen.
3.3. Bei Krankheit oder Verletzung stellen wir den Hund nach unserem Ermessen einem Tierarzt vor. Die anfallenden Kosten trägt der Hundehalter.
Sollte es zu Verletzungen der Hunde untereinander kommen, tragen ebenfalls die Besitzer der beteiligten Hunde die anfallenden Kosten.
Hundeland Rostock ist nicht verpflichtet sich auf die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.
3.4. Hundeland Rostock  übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Trainings- oder Seminarzieles. Der Erfolg hängt in erster Linie vom Kunden ab und der konsequenten Umsetzung der vermittelten Inhalte.

4. Schlussbestimmungen

4.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.
4.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4.3. Sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Unternehmens Hundeland Rostock.

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